EuGH-Urteil: Vorratsdaten­speicherung bleibt rechtswidrig

Selbst bei schweren Straftaten ist eine anlasslose und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem EU-Recht vereinbar, hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil entschieden. Somit bestätigen die Richter im Kern die bisherige Rechtsprechung. Es bestehen aber nach wie vor Ausnahmen.